Gehörschutz am Arbeitsplatz

Der richtige Hörschutz für mein Unternehmen

Bei KIND finden Sie Hörschutz für nahezu jeden Einsatzbereich. KINDprotect pro ist beispielsweise für viele Lärmarbeitsplätze der ideale Hörschutz. Gerne ermittelt unser Produktmanagement für Hörschutz gemeinsam mit Ihnen den richtigen Gehörschutz an Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen.

Für Gehörschutz am Arbeitsplatz gelten gesetzliche Vorschriften: Seit dem 6. März 2007 gibt es die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Diese legt fest, dass Beschäftigte, die sich im Lärm aufhalten, vor Lärmschwerhörigkeiten zu schützen sind. Demnach ist Mitarbeiter/innen an Lärmarbeitsplätzen eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, um irreparable Hörschäden durch Lärm zu verhindern.

Warum ist KIND der richtige Partner für mein Unternehmen?

KIND ist mit 30 Hörzentralen eines der führenden Hörakustik-Unternehmen in der Schweiz. Aus diesem Grund kann Ihnen KIND Leistungen für Gehörschutz am Arbeitsplatz bieten, die viele andere Anbieter nicht bieten können:

Für die Ohrabdrucknahme (auch bei der Nachbestellungen für einzelne Mitarbeiter/innen) sind wir mit unseren Hörzentralen auch bei Ihnen in der Nähe und können eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung gewährleisten.

Alle unsere Mitarbeiter/innen erwerben in einer dreijährigen Ausbildung umfassende Kenntnisse über Hörschutz und die Anfertigung von Ohrabformung für eine perfekte Passform. Die Ohren Ihrer Mitarbeiter/innen sind bei KIND somit in guten Händen.

Wir bieten für jede berufliche Tätigkeit einen passenden Hörschutz an. Auf Basis Ihrer Anforderungen erfolgt immer eine professionelle Bedarfsanalyse. Für nahezu jede Lärmsituation gibt es eine passende  KIND Hörschutzlösung.

  • KIND Hörschutz ist biokompatibel, hypoallergen  und hautschonend. Er ist zudem pflegeleicht und gewährt höchsten Tragekomfort. Des Weiteren erfüllen die Produkte die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie 89/686/EWG und die Anforderungen der europäischen Norm für Lärmschutzotoplastiken EN 352.
  • Für Unternehmen bietet KIND eine Preisgarantie an. Somit gelten die Angebotspreise auch für Einzelfertigungen (z. B. bei Verlust oder Einstellung neuer Mitarbeiter/innen).
  • Die gesetzliche Dichtigkeitsprüfung des Individualhörschutzes bieten wir im Rahmen der Leistungserbringung mit an.
  • Mit der Auslieferung des Hörschutzes erfolgt eine umfassende Beratung zur sicheren Verwendung und optimalen Pflege.

Sprechen Sie uns an!

Sie haben Fragen, wünschen eine Beratung oder ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Gehörschutz ist Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, in einem Arbeitsumfeld ab 80 dB (A) Lärmbelastung bei acht Stunden am Tag einen Hörschutz zur Verfügung zu stellen.

Zur Bestimmung des richtigen Hörschutzes ist der so genannte Beurteilungspegel relevant. Die Lärmbelastung am Arbeitsplatz hängt nicht nur von der Höhe des Schallpegels ab, sondern auch von der Dauer des Lärms. Herrscht also am Arbeitsplatz über den ganzen Tag (acht Stunden) ein gleich hoher Pegel (Ermittlung durch Fachpersonal per Schallpegelmessgerät), so ist dieser Pegelwert auch der Beurteilungspegel. Wird dagegen die Arbeit von Lärmpausen unterbrochen, verringert sich der Wert für den Beurteilungspegel.

Trifft dies auf ein Unternehmen zu, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeiter/innen Gehörschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Doch auch bei Werten unterhalb der gesetzlichen Vorschriften empfiehlt es sich, Mitarbeiter/innen effektiv zu schützen. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von unserem Produktmanagement für Hörschutz bezüglich der EU-Richtlinien beraten.

Hörschutz für Unternehmen muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen und die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie 89/686/EWG und die Anforderungen der europäischen Norm für Lärmschutz EN 352 erfüllen. Jeder Hörschutz von KIND für Unternehmen erfüllt diese Anforderungen uneingeschränkt.

Bei bestimmten Lärmarbeitsplätzen muss eine gesonderte Produktzulassung vorliegen. Folgende Sonderzulassungen für Gehörschutz am Arbeitsplatz sind möglich und werden von KIND angeboten:

S = Signalhören im Gleisoberbau
V = Signalhören für Fahrzeugführer im öffentlichen Strassenverkehr
W = Warnsignalhören
E = Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb
X = Extrem flachdämmender Hörschutz

Gerne steht Ihnen unser Produktmanagement für Hörschutz jederzeit für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung.

Bei der Entscheidung für ein Hörschutzprodukt sollten folgende Punkte berücksichtigt werden.

  • Der Hörschutz muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Der Hörschutz muss guten Tragekomfort bieten, da Ihre Mitarbeiter/innen diesen häufig über längere Zeiträume tragen.
  • Es sollte eine Lärmpegelmessung vorliegen, sodass ein passender Filter definiert werden kann. So wird eine Überdämmung vermieden, die beispielsweise dazu führen kann, dass wichtige Warnsignale zu stark reduziert werden oder die Sprachverständlichkeit zu stark eingeschränkt wird.
  • Der Hörschutz muss den äusseren Einwirkungen entsprechend gewählt sein, da zum Beispiel eine hohe Schmutzbelastung bei falscher Wahl des Materials den Hörschutz angreifen kann.

Unser Produktmanagement für Hörschutz berät Sie gern hinsichtlich des optimalen Gehörschutzes am Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter/innen.

  • Kontaktieren Sie unser Produktmanagement für Hörschutz. Gemeinsam mit Ihnen werden Ihre betrieblichen Anforderungen erfasst und in ein individuelles Angebot für den Gehörschutz am Arbeitsplatz überführt.
  • Je nachdem, ob Sie sich für eine Standard-Hörschutzlösung oder individuell angepassten Hörschutz entschieden haben, erfolgt im nächsten Schritt die Ohrabformung in einer KIND Hörzentrale in Ihrer Nähe. Je Mitarbeiter/in dauert die Ohrabformung nur ca. 10 Minuten. Die Abwicklung wird ausschliesslich durch qualifizierte KIND Hörakustiker durchgeführt.
  • Wenige Tage später erhalten Ihre Mitarbeiter/innen ihren individuellen Hörschutz. Bei Übergabe erfolgt eine umfassende Beratung zur sicheren Verwendung und optimalen Pflege. Darüber hinaus wird die gesetzlich vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung durchgeführt. Die Anpassung, Einweisung und Überprüfung beansprucht etwa 5 Minuten pro Mitarbeiter/in. Zur weiteren Dokumentation erhalten Sie anschliessend eine schriftliche Bestätigung der Dichtigkeitsprüfungen.

Nach Erhalt der Produkte können Sie jederzeit die umfassenden Serviceleistungen unserer KIND Hörzentralen in Anspruch nehmen, wie z. B. 

  • Termine zur Wartung oder Reinigung
  • Klärung allgemeiner akustischer Fragen
  • Nachbestellung von Hörschutz für neue Mitarbeiter/innen oder bei Verlust des Hörschutzes. Einzelne Nachfertigungen sind somit völlig unkompliziert möglich.

Was kostet Hörschutz für Unternehmen?

An Arbeitsplätzen mit Lärmbelastung macht Hörschutz einen nicht unerheblichen Teil der Kosten für die persönliche Schutzausrüstung (PSA) aus. Häufig greifen Unternehmen für den Gehörschutz am Arbeitsplatz auf Standardlösungen zurück, da die Anschaffungskosten für massgefertigte Produkte für die Belegschaft vermeintlich zu hoch sind. Über den durchschnittlichen Tragezeitraum fallen die Kosten von individuellem Hörschutz jedoch deutlich geringer aus als die Kosten für Standard-Hörschutz.

Wir bei KIND informieren Sie gerne über die Nutzungsmöglichkeiten und die genauen Kosten für individuellen Hörschutz in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an!