Datenschutzinformationen zum Führerschein-Sehtest
Informationen gemäß Art. 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sie sind über einen Link auf diese Seite gekommen, um sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Um unsere Informationspflichten zu erfüllen, stellen wir Ihnen die nachfolgenden Informationen zur Verfügung.
1. Identität des Verantwortlichen
KIND Hörgeräte GmbH & Co. KG, Kokenhorststraße 3-5, 30938 Burgwedel, E-Mail: info@kind.com
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
KIND Hörgeräte GmbH & Co. KG, Datenschutzbeauftragter, Kokenhorststraße 3-5, 30938 Burgwedel
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@kind.com
3. Datenkategorien
Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Refraktionsdaten, ggf. Personalausweis-, Reisepassnummer, Bemerkungen zum Sehtest (Sehtest bestanden/ nicht bestanden, ggf. zu Zweifel an Sehvermögen)
4. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen
Durchführung des Führerschein-Sehtests auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung
5. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Daten werden zur Durchführung eines Vertrages mit dem Betroffenen verarbeitet (Artikel 6 Abs. 1 lit b) DSGVO).
6. Empfänger / Kategorien von Empfängern
- Ggf. Unternehmen der KIND-Gruppe
- Ggf. weitere Dienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung
7. Dauer der Speicherung
Entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
8. Rechte der Betroffenen
Als Betroffene haben Sie laut DSGVO folgende Rechte:
- Auskunft (Art. 15)
- Berichtigung (Art. 16)
- Löschung (Art. 17)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20)
- Ggf. Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3)
9. Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten vorgeschrieben oder erforderlich
Die Erhebung der unter Ziffer 3 aufgeführten Kundendaten ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Kunden trifft keine Pflicht zur Bereitstellung dieser Daten, allerdings kann KIND die Durchführung des Führerschein-Sehtests nicht anbieten, falls deren Angabe verweigert wird.
Stand: Januar 2020