Covid-19: Wir sind für Sie da! Mit größter Sicherheit, ohne Testpflicht. Mehr erfahren

 

Hörgeräte: Beratung in höchster Qualität

KIND-Mitarbeiter sind Dienstleister mit Herz und Verstand. Und sie sind vor allem eins: für Sie da! In rund 700 Fachgeschäften des Marktführers für Hörgeräteakustik. Unser Ziel ist eine optimale Hörgeräteberatung und -versorgung, für Ihre ganz persönliche Hörlösung.

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Beratung

Warum Sie mit KIND am besten beraten sind

Hohe Beratungsqualität: Kompetent, fair, transparent und ehrlich
Ihre Hörgeräte-Beratung durch den Fachmann

Der Weg zur Ihrer persönlichen Hörlösung ist ganz einfach: Unsere Mitarbeiter beraten Sie so, wie sie selbst als Kunden beraten werden möchten – kompetent, fair, transparent und ehrlich.

Unser Ziel: Durch eine umfassende Hörgeräte-Beratung die optimale Versorgung für Sie zu finden. Wir ermitteln Ihren persönlichen Hörbedarf, beraten Sie ganz individuell und binden dabei Ihren HNO-Arzt mit ein. Entsprechend Ihrer Bedürfnisse bekommen Sie von unseren erfahrenen KIND-Hörakustikern bedarfsgerechte Produktempfehlungen – und das schon zum KIND Nulltarif*.

Wir bei KIND glauben: Eine optimale Hörgeräte-Versorgung bedeutet mehr Lebensqualität. Neben der Beratung ist uns ein guter Hörgeräte-Service wichtig. Hierfür arbeiten wir tagtäglich.

Hier finden Sie 5 Gute Gründe für KIND

Services

Überprüfung, Feinanpassung und Reinigung Ihrer Hörgeräte

Bis zu sechs Jahre sorgt KIND dafür, dass Ihre Geräte optimal funktionieren

*KIND Hörgeräte zum Nulltarif: Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung. Zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörgerät. Privatpreis 785 € pro Hörgerät, ggf. zzgl. Ohrpassstück.

**KIND Brillengläser zum Nulltarif: Der Fassungspreis beinhaltet bereits KIND Qualitäts-Einstärkengläser. Für Gleitsichtgläser und alle weiteren bedarfsgerechten Glasausstattungsoptionen ist ein Aufpreis gemäß der aktuell gültigen Preisliste „KIND Glaskollektion – Made in Germany“ (Ziffer 1 bis 5) zu leisten. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch gilt: KIND berücksichtigt die Vertragspreise/Festbeträge und bringt diese vom Aufpreis in Abzug, die gesetzl. Zuzahlung (mindestens 5 € bis maximal 10 €) ist vom Versicherten zu zahlen.